27.02.2015
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben – egal ob sie in Straßburg, in Brüssel oder in Luxemburg tätig sind – eine genauso enorme Verantwortung, wie die nationalen Politiker. In der Regel haben sie daher auch keine Zeit, um nebenher einer anderen (beruflichen) Beschäftigung nachzugehen. Deshalb sollte den Europaabgeordneten ebenso ein Gehalt zustehen, wie den Abgeordneten der nationalen Parlamente. Doch wie hoch sind die Diäten eines europäischen Parlamentariers?
Das europäische Abgeordnetenstatut
Das aus dem EU-Haushalt gezahlte Einkommen eines Abgeordneten des Europäischen Parlaments richtet sich nach dem europäischen Abgeordnetenstatut. Im Jahre 2009 wurde dazu beschlossen, dass sich das Gehalt nach den Regeln für die Abgeordneten des deutschen Bundestags richten solle (Art. 25 des europäischen Abgeordnetenstatuts). Neben dieser Diät, der sog. Entschädigung, stehen dem Europaabgeordneten weitere Zulagen zu:
EU Abgeordnete haben zunächst ein monatliches Einkommen, die sog. Entschädigung. Diese richtet sich grundsätzlich nach dem Gehalt eines Richters am Europäischen Gerichtshof und beträgt 38,05 % des Richtereinkommens. Damit liegt die sog. Entschädigung bei über 8.020 Euro brutto.
Die Erhöhung der Diäten im deutschen Bundestag im Jahr 2014 hatte zur Folge, dass – nach der Europawahl – aufgrund Art. 25 des europäischen Abgeordnetenstatuts – nun auch das Gehalt der Europaabgeordneten nochmals weiter gestiegen ist (insgesamt um 830 Euro, und je zur Hälfte am 01.07.2014 und am 01.01.2015).
Nach Abzügen der EU-Steuer sowie dem Unfallversicherungsbeitrag, hat der EU Abgeordnete eine monatliche Entschädigung in Höhe von etwa 6.700 Euro. Sein Einkommen übersteigt damit die Diäten eines Bundestagsabgeordneten.
Wenn im Europäischen Parlament Sitzungen gehalten werden und nimmt der Abgeordnete daran teil, so steht ihm zusätzlich ein Tagegeld von 304 Euro zu. Sollte die Sitzung jedoch außerhalb der EU stattfinden, so steht ihm lediglich die Hälfte, also 152 Euro, zu.
Daneben hat der Abgeordnete einen Anspruch auf monatliche Spesenvergütung in Höhe von maximal 4.299 Euro, um damit insbesondere seine laufenden Kosten für das Büro (Büroausstattung, Telefonrechnungen, Porto etc.) zu decken.
Darüber hinaus stehen dem Abgeordneten 21.209 Euro monatlich zur Verfügung, um Assistenten zu beschäftigen, die ihm bei seiner Arbeit unterstützen.
Ferner kann sich ein Abgeordneter seine Reisekosten ersetzen lassen, die für die Reisen zwischen den Sitzen des Parlaments entstehen. Dies gilt nicht nur für die Reisekosten an sich (also für den Flug, die Fahrt mit der Bahn etc.), sondern auch für etwaige Unterkunftskosten. Der Reisekostenersatz ist jedoch ebenso auf maximal 4.234 Euro im Jahr beschränkt.
Einkommen eines europäischen Abgeordneten nach Austritt aus dem europäischen Parlament
Wenn ein EU Abgeordneter seine Arbeit im Europaparlament niederlegt, so stehen ihm entweder ein Übergangsgeld oder ein Ruhegehalt zu:
In der Regel steht dem Europaabgeordneten ein Übergangsgeld zu, wenn er aus dem Europäischen Parlament scheidet. Die Höhe des Übergangsgelds bestimmt sich nach der Entschädigung und steht dem Abgeordneten für mindestens 6 und höchstens 24 Monate zu. Dies richtet sich danach, wie viele Jahre er als EU Abgeordneter tätig war.
Wenn der europäische Parlamentarier sein 63. Lebensjahr vollendet hat, steht ihn ein Anspruch auf Ruhegehalt zu. Die Höhe des Ruhegehaltes richtet sich dabei ebenso an den Jahren der Ausübung des Mandats. Es beträgt 3,5 % der Entschädigung für jedes volle Jahr, kann jedoch die Höchstgrenze von 70 % nicht übersteigen.
Wie werde ich europäischer Abgeordneter?
Wer Parlamentarier in Europa werden möchte, um sämtliche Privilegien nutzen zu können – sich im Gegenzug aber an einen strikten Verhaltenskodex halten muss –, muss sich in der kommenden Wahlperiode (welche alle fünf Jahre stattfindet) aufstellen und direkt von den Bürgern der EU wählen lassen.Schlagwörter: Europa, EU, europäische Abgeordnete, EU Abgeordneter, Europaabgeordnete, Abgeordnete des Europäischen Parlaments, Einkommen, Diäten, Gehalt, Zulagen, Tagegeld, Übergangsgeld, Ruhegehalt
Quelle https://www.juraforum.de/ratgeber/eu-recht/welches-gehalt-hat-ein-eu-abgeordneter