29. April 2014
Unvermittelbar
Peter Absenger: Fast 64-Jähriger aus Zettlitz sollte sich achtwöchigem Kurs »Horner Wirtschaft sucht« stellen, obwohl er wegen seines Alters und seiner zahlreichen körperlichen Beeinträchtigungen unvermittelbar ist.
Von Martin Kalchhauser
Obwohl ihm in zahlreichen ärztlichen Attesten unzählige körperliche Leiden bescheinigt werden, lehnte die Pensionsversicherungsanstalt das Ansuchen um Pension des Zettlitzers Peter Absenger, 63, bisher immer ab. Seit langem ist er daher arbeitslos. Jetzt bekam der Mann, der im Juli seinen 64. Geburtstag begehen wird, Post vom Arbeitsmarktservice (AMS) Horn: Er solle sich einem achtwöchigen Kurs „Horner Wirtschaft sucht“ stellen. Inhalte (unter anderem): Bewerbungstraining, bedarfsorientierte Qualifizierung (EDV).
„Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie einen Computer bedient, mit fast 64 soll ich jetzt damit anfangen?“, ärgert sich der Mann über die Einladung, die mit der Drohung des Verlusts des Arbeitslosengeldes verknüpft ist.
Beim Bemühen, Gründe seiner Verhinderung bekanntzugeben (Absenger befindet sich derzeit im Krankenstand), scheiterte der Zettlitzer am AMS Horn. „Ich habe am 24. 4. mehrere Male, sowohl vormittags als auch am Nachmittag, angerufen, habe bis zu zehn Minuten in der Leitung gewartet, bin aber nicht durchgekommen“, zeigte er die Protokolle der Telefon-Versuche auf seinem Handy und hat auch einen Zeugen dafür. Am Freitag sprach er dann persönlich in Horn vor.
„Das ist passiert, das stimmt. Wir haben den Kunden für den Kurs
gebucht, aber dabei das Alter übersehen“, nimmt AMS-Chefin Roswitha
Pfeiffer zur Angelegenheit Stellung. Generell müsse man nach einem Jahr
Vormerkung beim AMS einen Kurs besuchen.
„Wir versuchen da, den Arbeitssuchenden ein Angebot zu machen und sie zu
unterstützen.“ Inhalt sei auch das Erlernen der Grundbegriffe der EDV,
weil man auch die Angebote des AMS via Internet nützen können soll.
Pfeiffer, die eingesteht, dass Absenger ein Jahr vor seiner Alterspension und mehrfach gehandicapt praktisch nicht mehr vermittelbar sei, bedauert, dass Problemfälle wie dieser immer „wie ein Ball zwischen Pensionsversicherung und AMS hin- und hergeschupft“ würden. „Wenn die Pension verweigert wird, gilt der Betreffende als noch arbeitsfähig.“
Für die Zukunft, so Pfeiffer, werde Absenger jedenfalls keine Einberufung mehr bekommen. Stichtag für die Alterspension sei bei ihm der 1. Juli 2015. „Und im letzten Jahr kann man von Vermittlungs- oder Schulungsbemühungen absehen.“
Quelle https://www.noen.at/horn/kuriose-post-vom-ams-ams-kurs-pensionierung-edv-4310896