Wien (OTS) – Die Wiener Ärztekammer fühlt sich in ihren Warnungen vor dem gläsernen Patienten durch E-Card und elektronische Gesundheitsakte (ELGA) aufgrund der Vorkommnisse im Arbeitsmarktservice -AMS) “voll und ganz” bestätigt. “Obwohl ELGA nicht einmal noch in Kraft ist, passieren bereits Übermittlungen höchst sensibler Gesundheitsdaten, die eindeutig gegen die Interessen der Patienten gerichtet sind”, betont der Vizepräsident und Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte der Ärztekammer für Wien, Johannes Steinhart. Hier würde das
Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient mit den Füßen getreten. ****
Steinhart warnt davor, dass die nun aufgezeigte Weitergabe von Gesundheitsdaten von Arbeitslosen durch das AMS “erst der Beginn dessen ist, was uns allen in naher und ferner Zukunft blühen könnte”. Gerade die elektronische Patientenakte werde von den öffentlichen Einrichtungen mit einem “Enthusiasmus” betrieben, der die Aspekte des Datenschutzes und mögliche Folgen vor Missbrauch zu wenig beachte. Steinhart: “Sämtliche zukünftigen Projekte im Bereich von E-Health, also ELGA, E-Rezepte und E-Überweisungen, stellen einen massiven Eingriff in das Arzt-Patienten-Verhältnis dar. Der Patient muss dabei der alleinige Herr über seine Daten bleiben, und die Verwaltung dieser Daten muss in jedem Fall im Aufgabenbereich des Arztes liegen.” Nur so könne der Schutz hoch sensibler Patientendaten gewährleistet werden.
Nur die Ärzte seien Garant dafür, dass Patientendaten nicht in falsche Hände geraten: “Der Schutz unserer Patienten sowie das alleinige Interesse am Patientenwohl sind gelebte Realität für uns Ärzte.” Kein Patient könne sicher sein, dass die Arztordination verlassende Daten nicht in Hände fallen, die letztendlich dem Patienten schaden könnten. “Und mir fallen eine Reihe von Institutionen ein, die sehr hohes Interesse an bestimmten Daten haben werden”, betont Steinhart, der hier unter anderem Behörden, Arbeitsvermittlungen sowie die Wirtschaft als Arbeitgeber aufzählt.
Ausschließlich der Patient mit seinem Arzt dürfe über die Weitergabe seiner Patientenakten entscheiden. In jedem Fall müsse der Patient die letzte Instanz sein, ohne dessen ausdrückliches Einverständnis keine Daten weitergegeben werden dürfen. Steinhart:
“Wann immer die Damen und Herren der Sozialbürokratie und der IT-Branche meinen, die elektronische Gesundheitsakte quasi im Schnellverfahren über Österreich drüberstülpen zu können, werden sie mit dem entschiedenen Widerstand der niedergelassenen Ärzteschaft zu rechnen haben.